Hängeordner

Keine leichte Aufgabe für sich und andere die letzten Dinge des Lebens geordnet zu bekommen.

Bild: iStock, Ralf Geithe

Patientenverfügung

Selbstbestimmt bis zuletzt

Was geschieht mit mir, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann? Eine Patientenverfügung hilft sicherzustellen, dass der eigene Wille im Ernstfall berücksichtigt wird.

Für ein selbstbestimmtes Leben bis zum Tod gibt es die Möglichkeit, noch als gesunder Mensch und in jungen Jahren eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung schriftlich niederzulegen, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann eine Person schriftlich ihren Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen für den Fall, dass sie es einmal selbst nicht mehr entscheiden kann. Sollte dies eintreten, kann mit Hilfe der Patientenverfügung der Wille in Bezug auf ärztliche Maßnahmen ermittelt werden. So kann die Person, auch wenn sie dann aktuell nicht fähig ist zu entscheiden, auf ärztliche Maßnahmen Einfluss nehmen und ihr Recht auf Selbstbestimmung wahren.

Viel zu wenige Menschen in Deutschland denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können.

Prof. Dr. Winfried Bausback, Bayerischer Staatsminister der Justiz

Will ich im Sterbeprozess oder beim Ausfall zentraler Gehirnfunktionen lebensverlängernde Maßnahmen in Anspruch nehmen oder auf diese Maßnahmen verzichten? Wünsche ich eine Schmerzbehandlung, selbst dann, wenn sie eventuell eine Lebensverkürzung zur Folge haben kann? Möchte ich im Krankenhaus oder daheim sterben und seelsorgerlichen Beistand haben? In einer Patientenverfügung kann all das ausgedrückt werden.

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

Cover des Buches Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: Meine Zeit steht in Gottes Händen - NEU: Gedanken zum assistierten Suizid

Meine Zeit steht in Gottes Händen - NEU: Gedanken zum assistierten Suizid

Der Tod gehört zum Leben. Und doch neigen wir dazu, ihn zu verdrängen. Es ist menschlich, sich nicht mit dem Tod und dem Sterben auseinanderzusetzen.

Die Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt bindend, wenn der Wille des Patienten in Bezug auf ärztliche Maßnahmen eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Auch lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen müssen unterbleiben, wenn dies dem zuvor geäußerten Willen des Patienten entspricht. Doch was heißt eindeutig und sicher?

Folgende Punkte können dazu beachtet werden:

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Wer eine Patientenverfügung verfasst, erfüllt damit einen Dienst an sich selbst, da eventuell unnötig langes Leiden verhindert wird, aber auch an seinen Mitmenschen: Er oder sie entlastet die An- und Zugehörigen, die anderweitig in einer sehr schwierigen Situation den mutmaßlichen Willen des Patienten oder der Patientin herausfinden müssen.

Grundsätzlich gibt es keine Formvorschrift. Die Abfassung soll den Willen des Patienten klar zur Geltung bringen und unterschrieben sein. Es ist ratsam, eine Vertrauensperson zu benennen, die zusätzlich dafür Sorge trägt, dass die eigenen Wünsche beachtet werden.

Es ist sinnvoll, die Patientenverfügung um zwei Dinge zu ergänzen:

  • Ein Blatt bzw. eine Seite, auf dem Wertvorstellungen festgehalten werden („Wertanamnese“)
  • Eine Vorsorgevollmacht, in der eine Person des Vertrauens benannt wird, die die betroffene Person im Krankheitsfall vertreten kann.

Hier finden Sie Formulierungsvorschläge.

Die Patientenverfügung dient im Ernstfall als Anweisung an den behandelnden Arzt. Deswegen empfiehlt es sich, sie mit einem Arzt oder einer Ärztin seines Vertrauens zu besprechen, um missverständliche und widersprüchliche Formulierungen zu vermeiden. Zumindest sollte man ein Formular verwenden, das dem neuesten Stand von Medizin und Recht entspricht. Die Broschüre "Vor sorge für Unfall, Krankheit, Alter" des bayerischen Justizministeriums bietet ein solches Musterformular.

Es ist ratsam, ausführlich mit einer bevollmächtigten Person über die eigenen Wünsche und Wertvorstellungen zu sprechen. Sie es ist, die später dafür sorgen muss, dass nach der Patientenverfügung gehandelt wird, und die bewerten muss, ob die Patientenverfügung noch dem aktuellen Willen des Patienten entspricht.

Eine Patientenverfügung sollte - wie auch die Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung  - gut auffindbar abgelegt werden. Die bevollmächtigte Person kann ein Exemplar zur Aufbewahrung erhalten. Sie sollte zumindest genau darüber informiert sein, wo die Dokumente hinterlegt sind.

Christliche Überlegungen zur Patientenverfügung

  • Wir können über unser eigenes Leben nicht grenzenlos verfügen. Genauso wenig haben wir das Recht, über den Wert eines anderen menschlichen Lebens zu entscheiden. Jeder Mensch hat seine Würde, seinen Wert und sein Lebensrecht von Gott her.
  • Selbstbestimmung kann jedoch nicht gedacht werden, ohne die Abhängigkeit von der eigenen Leiblichkeit, von der Fürsorge anderer Menschen und von Gottes Wirken zu erkennen und zu bejahen. Selbstbestimmung des Patienten und Fürsorge für den Patienten sind miteinander zu verbinden und aufeinander zu beziehen.
  • „Fürsorge im Respekt vor der Freiheit des anderen“, ein Leitmotiv der Hospizbewegung, trifft auch auf die Anwendung von Vorsorgeverfügungen zu.

Aus: Christliche Patientenversorgung durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung. Handreichung und Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD, Bonn/Hannover 2011

Evangelische Landeskirche Baden/Kompetenzzentrum Fundraising Bayern

Cover des Buches Evangelische Landeskirche Baden/Kompetenzzentrum Fundraising Bayern: Nicht(s) vergessen

Nicht(s) vergessen

Vorbereitet sein auf das Sterben - die Broschüre gibt wertvolle Tipps. Die Webseite bietet "Nicht(s) vergessen" eine Sammlung von Dokumenten zum Herunterladen.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Während in der Patientenverfügung die eigenen – auch religiösen – Vorstellungen einer medizinischen Behandlung bei einer fortgeschrittenen unheilbaren Krankheit festgehalten werden, werden in der Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Bezugspersonen zu Bevollmächtigten bestimmt, die die Person in genau festgelegten medizinischen, geschäftlichen und persönlichen Belangen vertreten. Die einzeln festzulegenden Bestimmungen können von der Einwilligung in medizinische Behandlungen und Einsicht in die Krankenakten über die Bestimmung des Aufenthalts der betreuten Person bis hin zu Vermögensverwaltung und Einsicht in den Postverkehr reichen. Auch die Frage der Organspende kann in der Vollmacht eingeschlossen sein. Mit einer Vorsorge-Vollmacht kann der Einsetzung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht vorgegriffen werden.

Weniger weit reichend ist die Betreuungsverfügung: In ihr werden für den Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung Personen als Betreuerinnen und Betreuer vorgeschlagen beziehungsweise ausgeschlossen. Auch hier können persönliche Wünsche geäußert werden, an die sich ein Betreuer nach Möglichkeit zu halten hat. Besonders wichtig ist es, dem Betreuer Vorstellungen zu der gewünschten medizinischen Behandlung nahe zu bringen. Deshalb sollte eine Betreuungsverfügung mit einer Patientenverfügung kombiniert werden.

Die Vorsorgevollmacht gilt uneingeschränkt. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Wichtig ist, dass Vollmacht und Verfügung eigenhändig unterschrieben sind.

Formularvorlagen und genauere Erläuterungen bietet die 2019 neu aufgelegte Broschüre des Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter, durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.

10.02.2022
Anne Lüters

Ansprechpartnerin für Segen. Servicestelle Bestattung & mehr

Segen .Servicestelle

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für Taufe, Trauung, Bestattung und mehr in München und Nürnberg

Literaturtipp

Cover des Buches Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: Meine Zeit steht in Gottes Händen - NEU: Gedanken zum assistierten Suizid

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

Meine Zeit steht in Gottes Händen - NEU: Gedanken zum assistierten Suizid

Der Tod gehört zum Leben. Und doch neigen wir dazu, ihn zu verdrängen. Es ist menschlich, sich nicht mit dem Tod und dem Sterben auseinanderzusetzen.